Vergleich zwischen US Behörde und Gewinnspielanbieter NEXT-GEN – auch österreichische Geschädigte erhalten einen Teil ihres Geldes zurück

veröffentlicht am 20.07.2022

Die US-Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (Federal Trade Commission, FTC) hat das für Konsumentenschutz zuständige Sozialministerium von seiner erfolgreichen Klage gegen den Gewinnspielanbieter NEXT GEN informiert. 

Auch geschädigten Verbraucher:innen aus Österreich soll ein Teil ihres Schadens rückerstattet werden.  

Durch den Gewinnspielbetrug “Next Gen” kamen ab 2013 weltweit rund 240.000 Verbraucher:innen zu Schaden. Die Federal Trade Commission (FTC) klagte das Unternehmen. Als Ergebnis des Gerichtsverfahrens leistete Next Gen an die US-amerikanische Behörde Geldzahlungen. Diese sollen den Geschädigten in den betroffenen Ländern zukommen, wobei ein Teil des jeweiligen Schadens ersetzt wird. Weitere Informationen über den gerichtlichen Vergleich finden Sie unter www.ftc.gov/NextGen

Gerichtshammer und Euroscheine, © Bild von Succo auf Pixabay.

Die Abwicklung der Entschädigung erfolgt über eine von der US-amerikanischen Behörde beauftragte Firma, der Rust Consulting, Inc. mit Sitz ebenfalls in den USA.

Geschädigte in Österreich werden vom Sozialministerium vorab einen Brief bekommen, in dem sie auf das zu erwartende Anschreiben der amerikanischen Behörde hingewiesen werden.

Die Auszahlung der Entschädigungsbeträge obliegt der amerikanischen Behörde und der von ihr beauftragten Rust Consulting, Inc.; das Sozialministerium ist darin nicht eingebunden.

Laut FTC wird die Rust Consulting Inc. aber auch deutschsprachige Hilfe bei der Abwicklung der Rückerstattung anbieten (per E-Mail und Telefon). Wir wollen Sie darauf hinweisen, dass eine telefonische Nachfrage beim Abwickler (Rust Consulting Inc.) in der USA mit höheren Telefonkosten verbunden ist. Daher raten wir Ihnen dazu, in erster Linie die E-Mailauskunft zu nutzen.

Für allgemeine Fragen zur Vorgangsweise steht Ihnen auch das Sozialministerium gerne zur Verfügung.

E-Mail: konsumentenschutz@sozialministerium.at 

Telefon: 01/71100 – 862501 (von 9.00 bis 15.00 Uhr)

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