Europäische Verbraucherzentren

Das vom Verein für Konsumenteninformation betreute Europäische Verbraucherzentrum ist eines von 30 Europäischen Verbraucherzentren, die von der Europäischen Union eingerichtet wurden. Dieses Zentrum steht Konsumentinnen/Konsumenten bei grenzüberschreitenden Problemen mit Rat und Tat zur Seite und bemüht sich insbesondere um die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten.

Es kann dabei auf die enge Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentren in den anderen Mitgliedstaaten bauen.

Die Kontaktaufnahme mit dem Europäischen Verbraucherzentrum - das im Info-Center des Vereins für Konsumenteninformation in Wien und in der Landesstelle Tirol in Innsbruck eingerichtet ist - erfolgt in erster Linie telefonisch über die Europa-Hotline oder per E-Mail.

Dienstleistungen aus dem europäischen Ausland

Das Europäische Verbraucherzentrum Wien ist Anlaufstelle für Konsumentinnen/Konsumenten für Informationen betreffend die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus dem europäischen Ausland.

Mit 27.12.2006 ist die Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (DL-RL) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist die Schaffung eines echten Binnenmarktes für Dienstleistungen. Zentrale Punkte sind dabei die Verwaltungsvereinfachungen für grenzüberschreitend tätige Dienstleistungserbringer und Regeln für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und wechselseitige Informationspflichten von Dienstleistern, Behörden und Dienstleistungsempfängern.

Durch die Schaffung eines europaweiten Binnenmarktes sollen Konsumentinnen/Konsumenten nun unbürokratischer und einfacher Dienstleistungen aus anderen EU-Staaten in Anspruch nehmen können. Damit Konsumentinnen/Konsumenten insbesondere vor der Inanspruchnahme einer ausländischen Dienstleistung besser über Ihre Rechte und Pflichten informiert sind, ist ein wichtiger Aspekt der DL-RL die Informationsverpflichtung der Mitgliedstaaten (MS) zur Unterstützung ihrer Dienstleistungsempfänger.

Konsumentinnen/Konsumenten in Österreich sollen 1. Informationen über die in anderen Mitgliedstaaten geltenden rechtlichen Vorschriften für die Berufsausübung erhalten. Darüber hinaus sollen sie 2. Informationen über bei Streitfällen zur Verfügung stehende Rechtsbehelfe und 3. Über die Erreichbarkeit von Verbänden und Organisationen (einschließlich des ECC Netzwerkes) bekommen.

Seit 1.1.2009 erhalten Konsumentinnen/Konsumenten diese Informationen vom Europäischen Verbraucherzentrum Wien. Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Für Fragen von Unternehmerinnen/Unternehmern zu diesem Bereich ist die WKO zuständig.

WICHTIG

Wenn Sie ein Problem mit einem Unternehmen in einem anderen europäischen Land haben, kann Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum behilflich sein, zu Ihrem Recht zu kommen.

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