Wer vermittelt Versicherungen?

Wer hauptberuflich Versicherungsverträge vermittelt, ist entweder bei einem Versicherungsunternehmen angestellt oder hat als Agent:in einen Provisonsvertrag mit einem oder mehreren  Versicherungsunternehmen oder als Makler:in einen Courtagevertrag mit dem jeweiliegen Versicherungsunternehmen.



Arten der Vermittlung

Versicherungsverträge können daher

  • über den Außendienst von Versicherungsunternehmen (angestellter Vertrieb)
  • über selbständige Versicherungsagent:innen
  • oder über Versicherungsmakler:innen

abgeschlossen werden.

Gebundene und weniger gebundene Versicherungsvermittlerunternehmen

  • Der angestellte Vertrieb ist immer nur für eine Versicherung tätig. 
  • Versicherungsagenti:nnen sind entweder nur für eine Versicherung oder manchmal auch für mehrere Versicherungsunternehmen (Mehrfachagent:innen) tätig. Sie empfehlen Versicherungsprodukte von jenen Versicherungen, für die sie tätig sind.
  • Versicherungsmakler:innen sind dagegen unabhängig und an keine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Sie brauchen eine ausreichende Marktübersicht und müssen den Kund:innen von verschiedenen Versicherungsprodukten dasjenige empfehlen, das für die Kund:innen am besten geeignet ist.
  • Auch gewerbliche Vermögensberater:innen sind zur Vermittlung von Versicherungen berechtigt, allerdings nur zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen und nur, wenn sie ins Versicherungsvermittlerregister entweder als Makler:in oder als Agent:in eingetragen sind.

Versicherungsvermittlerregister

In diesem Register müssen seit dem Jahr 2005 alle Personen, die Versicherungen vermitteln, mit ihren wesentlichen Daten eingetragen sein. Das Versicherungsvermittlerregister ist öffentlich und kann über Internet eingesehen werden.

Im Register wird angezeigt, ob es sich bei den Eingetragenen um Versicherungsagent:innen oder um Versicherungsmakler:innen handelt. Bei Versicherungsagent:innen werden auch die Versicherungsunternehmen angeführt, für die sie vermitteln dürfen.

Aufklärungs- und Hinweispflichten der Versicherungsvermittlerunternehmen

Versicherungsvermittler:innen müssen 

  • beim Auftreten im Geschäftsverkehr deutlich darauf hinweisen, ob sie als Agentin/Agent oder Makler:in oder nur als gewerbliche Vermögensberaterunternehmen tätig sind.
  • Die Geschäftspapiere der Agent:innen müssen auch die Agenturverträge aufweisen, so dass Kund:innen wissen, mit welchen Versicherungsunternehmen die Agent:innen abschließen dürfen.

Versicherungsvermittler:innenvermittler müssen

  • über eine ausreichende Absicherung verfügen, um mögliche Schäden wegen falscher Beratung abdecken zu können. Makler:innen haben daher eine Berufshaftpflichtversicherung; für Agent:innen haften die Versicherungsunternehmen. 

Versicherungsvermittler:innen müssen 

  • vor Abschluss eines Versicherungsvertrags ihren Kund:innen mitteilen, ob der Empfehlung eine ausgewogene Marktuntersuchung zugrunde liegt oder ob sie vertraglich an ein oder mehrere bestimmte Versicherungsunternehmen gebunden sind. Auch dadurch wissen Kund:innen, ob sie es mit Makler:innen oder mit Agent:innen zu tun haben.

Honorarvereinbarung als Mittel zur objektiven Beratung

Das Ausmaß der erforderlichen Beratung durch Versicherungsvermittler:innen hängt von der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags ab. Die Beratung muss angemessen sein und auch dokumentiert werden. 

Vermittler:innen werden in der Regel durch Provisionen oder Courtagen der Versicherungsunternehmen bezahlt. Will man eine wirklich objektive Beratung, kann es sich lohnen, mit Versicherungsmaklerunternehmen die Zahlung eines Honorars für die Beratung unabhängig von einem Vertragsabschluss zu vereinbaren. Ein Honorar darf nur verlangt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

WICHTIG

Versicherungsmakler:innen sind verpflichtet, Sie bestmöglich und ohne Bindung an bestimmte Versicherungsunternehmen zu beraten (Best-Advice-Prinzip). So sollten sie grundsätzlich das für Sie am besten geeignetste Versicherungsprodukt suchen und Ihnen dieses empfehlen Es kann jedoch trotzdem nicht schaden, auch selbst Vergleichsangebote einzuholen.

Versicherungsprodukte werden über das Internet auch direkt an Kund:innen vertrieben. Man sollte Versicherungsverträge online nur abschließen, wenn das Versicherungsunternehmen eindeutig zu identifizieren ist und wenn man den Versicherungsvertrag verstanden hat. Sonst ist einer persönlichen Beratung der Vorzug zu geben.


Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen