Bei der Rechnung stimmt was nicht!

 

Es ist wichtig, Rechnungen genau zu kontrollieren. Allen Nutzer:innen steht dafür ein kostenloser Einzelentgeltnachweis (EEN) zur Verfügung.

Im Einzelentgeltnachweis werden alle innerhalb einer Abrechnungsperiode geführten Telefonate bzw. Internetsitzungen getrennt und detailliert aufgelistet. Er informiert Nutzer:innen über Beginn und Ende eines entgeltlichen Gesprächs bzw. einer Internetnutzung, über die Dauer einzelner Verbindungen sowie über deren jeweilige Kosten.

Meist ist der EEN über das Kundenportal auf der Webseite des Telekombetreibers abrufbar. Er kann jedoch auch in Papierform verlangt werden, wofür nichts extra verrechnet werden darf.

Wenn Zweifel an der Richtigkeit einer Rechnung bestehen, sollte schriftlich Einspruch beim Telekombetreiber erhoben werden. Dafür haben Sie ab Erhalt der Rechnung drei Monate Zeit. Im Einspruchsschreiben müssen Sie die Gründe dafür darlegen, warum Sie die Rechnung für unrichtig erachten. Ein Muster für ein Einspruchsschreiben finden Sie auf der Webseite der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) unter www.rtr.at/schlichtungsstelle

Gleichzeitig mit dem Einspruchsschreiben sollte bei der RTR ein Antrag auf Aufschub der Fälligkeit des strittigen Rechnungsbetrags gestellt werden. Ohne einen solchen Antrag bleibt die Rechnung fällig und Sie müssen sie trotz des Einspruchs (vorerst) bezahlen. Für den Antrag auf Aufschub der Fälligkeit muss das Verfahrensformular der RTR verwendet werden (den Abschnitt „Antrag für ein Schlichtungsverfahren“ im Formular müssen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausfüllen). Sie können das Formular unter https://www.rtr.at/schlichtungsstelle direkt online ausfüllen oder herunterladen. Alternativ können Sie die RTR um Zusendung des Formulars ersuchen. Zu beachten ist, dass der Aufschub der Fälligkeit erst mit Bestätigung durch die RTR eintritt. Trotz eines Aufschubs der Fälligkeit kann Ihr Betreiber allerdings vorerst einen Rechnungsbetrag von Ihnen verlangen, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungen entspricht.  

Der Telekombetreiber muss nach einem Einspruch die strittige Rechnung nochmals überprüfen. Fällt die Antwort des Betreibers auf Ihren Einspruch nicht zufriedenstellend aus oder bekommen Sie binnen vier Wochen keine Antwort, kann ein Schlichtungsverfahren bei der RTR beantragt werden. Auch dafür müssen Sie das oben genannte Verfahrensformular der RTR verwenden. Sie haben für das Einbringen des Schlichtungsantrags zwar grundsätzlich ein Jahr ab Ihrem Einspruch beim Betreiber Zeit – um Nachteile im Verfahren zu vermeiden, raten wir aber, den Antrag bei der RTR jedenfalls innerhalb von drei Monaten ab Erhalt der Antwort des Betreibers auf Ihren Einspruch einzubringen. Das Schlichtungsverfahren ist bis auf eigene Aufwendungen wie Kopierkosten kostenlos. Die Schlichtungsstelle der RTR wird dann versuchen, vermittelnd einzugreifen und eine Lösung zu erzielen.

TIPP!
Wenn es um höhere Summen geht, raten wir Ihnen, den Einspruch mit eingeschriebenem Brief an den Telekombetreiber zu senden. Kommt es zu keiner Lösung, können Sie einen Schlichtungsantrag bei der RTR stellen. Weitere Informationen dazu sowie das nötige Verfahrensformular finden Sie auf der Webseite der RTR unter www.rtr.at/schlichtungsstelle.

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