Gefährliche Produkte

Grundsätzlich dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden. Soweit als möglich ist daher schon durch die Konstruktion jede Gefährdung für KonsumentInnen zu verhindern. Vor Gefahren, die nach dem Stand der Technik in der Konstruktion nicht vermieden werden können, sind KonsumentInnen entsprechend zu warnen, zum Beispiel durch Warnhinweise und in der Gebrauchsanleitung. Wird eine Gefahr erst erkannt, nachdem das Produkt in den Verkehr gebracht wurde, müssen die HerstellerInnen umgehend angemessene Korrekturmaßnahmen ergreifen, um Risiken zu vermeiden, die von dem Produkt ausgehen. Die Korrekturmaßnahmen können folgendes umfassen:

● Änderung der Produktgestaltung
● Zurückziehung von Produkten aus der Zwischenhandelskette
● Aussendung von Informationen und Warnhinweisen über die korrekte Verwendung des Produkts an VerbraucherInnen
● Durchführungen von Änderungen an Produkten
● Rückruf von Produkten von den VerbraucherInnen gegen Ersatz oder Rückerstattung

Insbesondere bei Rückrufen sind auch die zuständigen Behörden zu informieren.

In der EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit wurden alle Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Anlaufstelle einzurichten, bei der den VerbraucherInnen Informationen über gefährliche Produkte übermittelt werden. Diese Anlaufstelle wurde in Österreich beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingerichtet, welches nun die Aufgabe hat, die Bevölkerung über Produktsicherheit und über allfällige Gefahren zu informieren.

Produktsicherheitsbeirat

Beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wurde auch ein Produktsicherheitsbeirat ins Leben gerufen, der sich aus VertreterInnen verschiedener mit Produktsicherheit befasster Behörden und Einrichtungen zusammensetzt und dessen Geschäftsführung vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wahrgenommen wird. Um die Sicherheit von einigen Produkten zu erhöhen, hat der Produkt­sicherheitsbeirat dazu Empfehlungen erarbeitet und diese veröffentlicht. Die bisherigen Empfehlungen betreffen Anschnallsysteme für ­Kinder, Duftobst, Klappbetten, Schaumparties, Schwimmsitze, Non-food-Produkte in Lebensmittelverpackungen, Lebensmittel-Bei­gaben und Aufzugsinnentüren.

Kontakt

Materialien

Produktsicherheit – Meldeformblatt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abt III/2 – Produktsicherheit
www.bmask.gv.at

Empfehlungen des Produktsicherheitsbeirates Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abt III/2 - Produktsicherheit
www.produktsicherheit.at

Unter Strom – Elektrogeräte sicher und sparsam verwenden 2008
Erhältlich beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
broschuerenservice.bmask.gv.at

Feuergefahr – Auch Duftkerzen verbreiten Brandgeruch 2007
Erhältlich beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
www.bmask.gv.at

Meldung gefährlicher Verbraucherprodukte durch Hersteller und Händler 2006
Erhältlich bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich
ec.europa.eu/consumers/safety/rapex/index_en.htm

Fachliteratur: Leitlinien für die Meldung gefährlicher Verbrauchsgüter bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durch Hersteller und Händler Europäische Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz
ec.europa.eu/consumers/safety/rapex/index_en.htm

Fachliteratur: Produktsicherheit in Europa – Ein Leitfaden für Korrekturmaßnahmen einschließlich Rückrufen 2004
Europäische Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz
ec.europa.eu/consumers/safety/rapex/index_en.htm

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