Lebensmittelsicherheit und Lebensmitteluntersuchung
Um zu gewährleisten, dass Lebensmittel für den Verzehr durch KonsumentInnen geeignet sind und von ihnen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schädigungen ausgehen, gibt es sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, Vorschriften und Maßnahmen. Diese haben sowohl die Lebensmittelsicherheit als auch die Verwirklichung des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union zum Ziel.
In den letzten Jahren hat sich das Lebensmittelrecht in der Europäischen Union sehr stark weiterentwickelt. Im Wesentlichen basiert die Lebensmittelpolitik der Europäischen Union auf folgenden Punkten:
● Verfolgung eines umfassenden integrierten Ansatzes nach dem Motto, dass Produkte von den ErzeugerInnen bis zu den VerbraucherInnen („vom Stall bis zum Tisch" - „from the stable to the table") kontrollierbar sein müssen
● primäre Verantwortlichkeit der Landwirte, der Lebensmittelunternehmen und der Futtermittelunternehmen, die ein nachvollziehbares Eigenkontrollsystem einzurichten haben
● Rückverfolgbarkeit von Futter- und Lebensmitteln und deren Zutaten.
Alle Lebensmittelbetriebe der Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen einem einheitlichen EU-Niveau entsprechen. Um auch sicherzustellen, dass diese Standards eingehalten werden, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, regelmäßig amtliche Kontrollen durchzuführen. Bei diesen Kontrollen sind vor allem die festgestellten Risiken, das bisherige Verhalten der UnternehmerInnen und die Verlässlichkeit der von den Unternehmen bereits durchgeführten Eigenkontrollen zu berücksichtigen.
Kontrollplan
Das Bundesministerium für Gesundheit erstellt einen mehrjährigen, integrierten Kontrollplan („MIK"), in dem unter anderem die Schwerpunkte der amtlichen Kontrolle festgelegt werden. Der MIK wird kontinuierlich, entsprechend den jeweiligen aktuellen Erkenntnissen, weiterentwickelt. Darüber hinaus wird jährlich ein Revisions- und Probenplan erstellt, für dessen Durchführung im jeweiligen Bundesland die Landeshauptleute verantwortlich sind. Diese haben sich dabei besonders geschulter Organe der Lebensmittelaufsicht zu bedienen.
Die konkrete Durchführung der Kontrolle und die Auswahl der Proben liegt im Ermessen der Aufsichtsorgane. Häufig wird aufgrund eines konkreten Verdachts kontrolliert, manchmal aber auch routinemäßig. Die Lebensmittelproben werden in den regional zuständigen Lebensmitteluntersuchungsanstalten bzw. -instituten begutachtet und die Untersuchungsergebnisse werden an die zuständigen Behörden übermittelt. Kommt es zu Beanstandungen, hat grundsätzlich der/die UnternehmerIn selbst das betreffende Lebensmittel aus dem Verkehr zu ziehen. Tut er dies nicht, können die Lebensmittelaufsichtsorgane, wenn dies zum Gesundheitsschutz oder zum Schutz vor Täuschung erforderlich ist, auch mit vorläufiger Beschlagnahme vorgehen.
Bei der Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen wird unter anderem die Betriebshygiene kontrolliert (zum Beispiel die Sauberkeit der Arbeitsflächen und -geräte), die Personalhygiene (etwa im Hinblick auf die Arbeitskleidung), die Lagertemperaturen bei verderblichen Lebensmitteln und die Kennzeichnung verpackter Lebensmittel. Außerdem überwachen die Lebensmittelaufsichtsorgane auch die Eigenkontrollsysteme der Lebensmittelunternehmen.
Die Kontrollergebnisse werden - ohne Nennung der betroffenen Betriebe - jährlich auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht. Im Jahr 2008 wurden beispielsweise rund 38.500 Betriebe kontrolliert, wobei in 12,9 % der Fälle Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt wurden. Von den österreichweit rund 32.600 gezogenen Proben wurden 21,9 % beanstandet. Allerdings wurde nur bei einem sehr geringen Anteil eine Gesundheitsschädlichkeit festgestellt.
Rückruf von Lebensmitteln
Um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten ist es hin und wieder auch notwendig, Rückrufaktionen durchzuführen. In der Praxis geschieht dies etwa aufgrund von technischen Problemen bei der Herstellung (beispielsweise Verunreinigung durch Metallabrieb oder Glassplitter), bei Schadstoffen in der Säuglingsnahrung oder bei Produkten, die mit Salmonellen verseucht sind. LebensmittelunternehmerInnen sind verpflichtet, Lebensmittel unverzüglich vom Markt zu nehmen und die VerbraucherInnen effektiv zu informieren, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Produkt den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht entspricht.
Um den raschen Austausch von Informationen über nicht sichere Lebensmittel zwischen den zuständigen Kontrollbehörden der EU-Mitgliedstaaten zu erleichtern, wurde das Schnellwarnsystem „RASFF" (rapid alert system for food and feed) eingerichtet. Die europäische Kommission veröffentlicht wöchentliche Übersichten über nicht sichere Lebensmittel, die im Rahmen dieses Warnsystems gemeldet wurden.
Zur unabhängigen wissenschaftlichen Beratung, Information und Risikokommunikation in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma (Italien) eingerichtet. Sie stellt Informationen über alle Fragen in diesen Bereichen bereit und macht auf Risiken aufmerksam.
Lebensmitteluntersuchung
Die Untersuchung von Lebensmittelproben wird in Österreich überwiegend von den Instituten für Lebensmitteluntersuchung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie den von den jeweiligen Bundesländern getragenen Lebensmitteluntersuchungsanstalten in Wien, Kärnten und Vorarlberg vorgenommen. Die AGES nimmt im Auftrag der Republik Österreich seit dem Jahr 2002 vielfältige Aufgaben auf dem Gebiet der Ernährungssicherheit wahr. Sie untersucht und begutachtet nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften, führt veterinärmedizinische Untersuchungen durch und beschäftigt sich mit der Bekämpfung und Prävention von Infektionskrankheiten beim Menschen. Für den Bereich der Lebensmittel sind im Rahmen der AGES fünf Institute für Lebensmitteluntersuchung in Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck und Graz eingerichtet.
Falls ein Produkt, das Sie gekauft haben, nicht in Ordnung ist, reklamieren Sie im Geschäft, in dem Sie es gekauft haben und verlangen Sie Ersatz. Wenn Sie befürchten, dass die Ware gesundheitsschädlich sein könnte, bringen Sie diese zur nächsten Dienststelle der Lebensmittelaufsicht.
Telefon: 057 600 - 2285;
Fax: 057 600 - 2040;
post.abteilung6@bgld.gv.at
www.burgenland.at/politik-verwaltung/landesverwaltung/abteilung6
Telefon: 050 536 – 15 002;
Fax: 050 536 – 15 000;
abt5.post@ktn.gv.at
www.ktn.gv.at
Telefon: 0316 877 - 4400;
Fax: 0316 877 - 3373;
gesundheit@stmk.gv.at
www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74835370/DE/
Telefon: 0512 508 – 2692;
Fax: 0512 508 - 2695;
gesundheitsrecht@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at/themen/gesundheit/gesundheitsrecht
Telefon: 05574 511 – 24 205;
Fax: 05574 511 – 924 295;
gesundheitundsport@vorarlberg.at
www.vorarlberg.gv.at
Auskünfte und Anfragen direkt an die Abteilung.
Anträge, Gesuche und Beschwerden an land@vorarlberg.at
Telefon: 02742 9005 – 12 754;
Fax: 02742 9005 - 13 830;
post.lf5@noel.gv.at
www.noe.gv.at
Telefon: 0732 7720 – 14 241;
Fax: 0732 7720 – 21 43 60;
ESV.post@ooe.gv.at
www.land-oberoesterreich.gv.at
Telefon: 0662 8042 – 2961 (Sekretariat);
lebensmittelaufsicht@salzburg.gv.at
www.salzburg.gv.at/themen/gs/gesundheit/lebensmittelaufsicht.htm
Telefon: 0512 508 – 2662;
Fax: 0512 508 - 2665;
sanitaetsdirektion@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at/themen/gesundheit/lds-sanitaetsdirektion
EUROPÄISCHE BEHÖRDE FÜR LEBENSMITTELSICHERHEIT (EFSA)
Via Carlo Magno 1A, 43126 Parma, Italien
Telefon:
0039 0521 036111;
Fax:
0039 0521 036110;
www.efsa.europa.eu
Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 18 Uhr
INSTITUT FÜR LEBENSMITTELUNTERSUCHUNG GRAZ DER AGES (ILMU GRAZ)
Beethovenstraße 8, 8010 Graz
Telefon:
050 555 61 303;
Fax:
050 555 61 309;
lebensmittel.graz@ages.at
www.ages.at
INSTITUT FÜR LEBENSMITTELUNTERSUCHUNG INNSBRUCK DER AGES (ILMU INNSRUCK)
Technikerstraße 70, 6020 Innsbruck
Telefon:
050555 71201;
Fax:
050555 71222;
lebensmittel.innsbruck@ages.at
www.ages.at
INSTITUT FÜR LEBENSMITTELUNTERSUCHUNG LINZ DER AGES (ILMU LINZ)
Bürgerstraße 47, 4015 Linz
Telefon:
0732 779 071 - 0;
Fax:
0732 779 071 - 15;
lebensmittel.linz@ages.at
www.ages.at
INSTITUT FÜR LEBENSMITTELUNTERSUCHUNG SALZBURG DER AGES (ILMU SALZBURG)
Innsbrucker Bundesstraße 47 5020 Salzburg
Telefon:
050555 44100;
Fax:
050555 44109;
lebensmittel.salzburg@ages.at
www.ages.at
INSTITUT FÜR LEBENSMITTELUNTERSUCHUNG WIEN DER AGES (ILMU WIEN)
Spargelfeldstraße 191, 1226 Wien
Telefon:
050 555 – 31 107;
Fax:
050 555 – 35 109;
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INSTITUT FÜR UMWELT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DES LANDES VORARLBERG
Montfortstraße 4, 6900 Bregenz
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05574 511 – 420 99;
Fax:
05574 511 – 942 095;
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www.vorarlberg.at/umweltinstitut
LEBENSMITTELUNTERSUCHUNGSANSTALT KÄRNTEN
Kirchengasse 43, 9020 Klagenfurt
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Fax:
050 536-15 250;
Abt5.LUA@ktn.gv.at
www.lua.ktn.gv.at
Telefon: 01 79 514 – 97 955;
Fax: 01 79 514 – 99 97 955;
post@ma38.wien.gv.at
www.wien.gv.at/lebensmittel
Montag bis Freitag 7 Uhr bis 16 Uhr
an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in dringenden Fällen 01 4000 - 8090
Telefon: 01 4000 – 59 210;
Fax: 01 4000 – 99 59 210;
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Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
telefonischer Journaldienst 15:30 Uhr bis 21 Uhr und Samstag 8 Uhr bis 18 Uhr unter 4000/8090
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ÖSTERREICHISCHE TIERÄRZTEKAMMER
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Vom Erzeuger bis zum Verbraucher – Sichere Lebensmittel für die europäischen Verbraucher
2005
Erhältlich bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich
ec.europa.eu/publications/booklets/move/46/index_de.htm
BSE: Worauf Sie achten müssen
Erhältlich bei der Arbeiterkammer Wien
wien.arbeiterkammer.at
www.eufic.org/index/de/
Informationen des Europäischen Informationszentrums für Lebensmittel
ec.europa.eu/food/food/rapidalert/ archive_en.htm
Website des Schnellwarnsystems RASFF der Europäischen Kommission
