Mehrwertdienste
- Meine Kinder haben das Chatten und das Voting via Handy entdeckt? Wie werden diese verrechnet?
- Ich habe davon gehört, dass bei Anrufen zu Mehrwertnummern eine Preisansage erfolgen muss? Stimmt das wirklich?
- Auf meiner Telefonrechnung wurden mir Kosten für nicht bestellte Mehrwert-SMS verrechnet. Muss ich diese bezahlen?
- Man hört immer wieder von hohen Telefonkosten auf Grund von Mehrwertdiensten (Mehrwert-SMS, Chats, Klingeltöne, ua.)? Ich möchte mich davor schützen, was kann ich tun?
Bei diesen Diensten handelt es sich um sogenannte eventtarifierte Dienste, das heißt, dass pro SMS oder pro Anruf eine einmalig zu leistende Gebühr anfällt (die Gebühr ist nicht zeitabhängig).
Bei Chats dürfen nur die SMS verrechnet werden, die der/die Kunde/in auch tatsächlich versendet hat.
Ich habe davon gehört, dass bei Anrufen zu Mehrwertnummern eine Preisansage erfolgen muss? Stimmt das wirklich?
Ja, das ist grundsätzlich richtig. Ausnahmen bestehen für Chats und Votings, sofern das Entgelt für den gesamten Dienst maximal € 0,70 beträgt. Folgende Regelungen zur Tarifinformation bestehen:
Bei Diensten in den Bereichen 0900, 0901, 0930 und 0931 sowie im Zugangskennzahlbereich 118 stellt der/die Kommunikationsbetreiber/in, von dessen zugehörigem Kommunikationsnetz aus der Dienst erbracht wird, sicher, dass dem/der Nutzer/in die Höhe des pro Minute oder pro Event anfallenden Entgeltes in Euro unmittelbar nach Herstellen der Verbindung oder bei Nachrichtendiensten unmittelbar vor jeder Inanspruchnahme des Dienstes in geeigneter Weise mitgeteilt wird. Nach Erhalt dieser Information muss die Möglichkeit bestehen, den Dienst entgeltfrei zu beenden.
Für Nachrichtendienste (ABO's, Chats) gibt es abweichende Regelungen:
Vor der erstmaligen Inanspruchnahme eines solchen Dienstes müssen die Kunden/innen über den Preis einer Nachricht beziehungsweise den monatlichen Abo-Preis informiert werden. Danach sind die NutzerInnen über das innerhalb einer Zeitspanne von einem Monat kumulierte Entgelt zumindest in Schritten von € 10,- zusätzlich mit einer ausschließlich dafür genutzten entgeltfreien Nachricht zu informieren. Beträgt das kumulierte monatliche Entgelt unter € 10,-, so sind die NutzerInnen über das pro SMS anfallende Entgelt gratis zu informieren, wenn das kumulierte Entgelt seit der letzten Benachrichtigung € 10,- erreicht hat.
Bei Chats und Votings (z.B. Starmania) kann eine Entgeltinformation entfallen, sofern das Entgelt für den gesamten Dienst maximal € 0,70 beträgt. Jedoch muss das Entgelt aus den ersten beiden Ziffern der Nummer ableitbar sein (derartige Dienste dürfen nur im Bereich 0901 oder 0931 erfolgen). Bei Votings muss eine entsprechende Information erfolgen, die die NutzerInnen darüber in Kenntnis setzt, ab welchem Zeitpunkt eine Verrechnung erfolgt.
Die folgende Grafik gibt einen kurzen Überblick darüber, welche Dienste unter welcher Nummer angeboten werden und wie viel dafür verrechnet werden darf:- Überblick (184 KB)
Auf meiner Telefonrechnung wurden mir Kosten für nicht bestellte Mehrwert-SMS verrechnet. Muss ich diese bezahlen?
Nein. Kosten für nicht bestellte Mehrwert-SMS, die der/die Mobilfunkbetreiber/in verrechnet, sollten Sie daher bei diesem beeinspruchen (näheres dazu ist der 1. Frage im Themenbereich Telefonie oder unter http://www.rtr.at/ nachzulesen).
Wurden Mehrwert-SMS nicht bestellt, sollten Sie auch den/die Mehrwertdiensteanbieter/in darauf hinweisen, dass eine vertragliche Grundlage für die Verrechnung der SMS fehlt. Sind Ihnen die Kontaktdaten des/der Mehrwertdiensteanbieters/in nicht bekannt, besteht die Möglichkeit die Daten des/der Anbieters/in unter durch Eingabe der Mehrwertnummer hier abzufragen.
Häufig ist den Betroffenen leider auch nicht bekannt wie der Empfang von Mehrwert-SMS beendet werden kann. Durch das Senden einer SMS mit dem Wort „Stop" oder „Stopp" muss dies in der Regel funktionieren.Man hört immer wieder von hohen Telefonkosten auf Grund von Mehrwertdiensten (Mehrwert-SMS, Chats, Klingeltöne, ua.)? Ich möchte mich davor schützen, was kann ich tun?
Für Konsumenten/innen besteht das Recht Sperren für Mehrwert-Nummern setzten zu lassen. Der/die Betreiber/in hat auf Wunsch des/der Kunden/in 1x jährlich kostenlos Sperren einzurichten. Für einzelne Mehrwert-SMS-Nummern kann man auch durch Eintragung der jeweiligen Nummer unter http://www.sms-sperre.at/ eine Sperre aktivieren. Es wird somit nicht der gesamte 0900er-Nummernbereich gesperrt, sondern nur einzelne unerwünschte Dienste. Sie können also z.B. einen bestimmten Erotik- oder Abo-Dienst sperren und andere Dienste wie Ticket-Services, Parkscheine, etc. einfach weiter nutzen.

