Ist Reisegepäck eigens zu versichern?

veröffentlicht am 19.06.2018

Schutz bei Verlust, Beschädigung und Diebstahl des Gepäcks

Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der Reisegepäckversicherung um eine Versicherung, mit der das Reisegepäck gegen die finanziellen Folgen von Schäden, Verlust oder Diebstahl abgesichert wird. Dabei ist nicht nur das Gepäckstück selbst abgesichert, sondern auch der jeweilige Inhalt. 

Allerdings ist zu beachten, dass die Reisegepäckversicherung oft nicht den Schutz bietet, den man beim Abschluss im Sinn hatte: Gerade bei Diebstahl sind die Versicherungen streng und ihnen folgend auch die Rechtsprechung: So wird der entstandene Schaden bei Verlust oder Diebstahl des Reisegepäcks beispielsweise nur unter der Voraussetzung ersetzt, dass der Verlust nicht selbstverschuldet wurde. Wenn aber Versicherte ihre Gepäckstücke auch nur wenige Sekunden unbeaufsichtigt lassen, gilt dies bereits als selbstverschuldet. Somit wird in der Praxis meist nur bei Raub Ersatz geleistet.

Lesen Sie die Bedingungen genau

Während Versicherungsbedingungen früher wirklich schwer lesbar waren, sollte das heute kein Problem mehr darstellen. Unklarheiten gehen zu Lasten des Versicherungsunternehmens. 

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass der Ersatz bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Reisegepäck oft einer Obergrenze unterliegt. Es wird auch nicht immer Neuwertdeckung vereinbart, sodass je nach Alter der verlorenen gegangenen Inhalte Abzüge gemacht werden können.

Auch für Bargeldersatz bei Diebstahl gibt es (meist sehr niedrige) Obergrenzen. Hilfe und Vorschuss bei Diebstahl von Zahlungsmittel sind teilweise ebenfalls enthalten.

Überprüfen Sie, ob Ersatzkäufe bei Gepäcksverspätung am Reiseziel und Hilfe und Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Dokumenten inkludiert sind.

Besonderes Augenmerk sollten Sie auf Haftungsausschlüsse legen: Luxuswaren wie Schmuck, Uhren, Pelze sind häufig von der Versicherung ausgenommen.

Wer sonst noch haften könnte

  • Außerdem sollten Sie Ihre bereits bestehenden Versicherungen überprüfen: Unter Umständen ist Ihr Reisegepäck bereits durch Ihre Kreditkarte versichert. Kreditkarten bieten oft einen Versicherungsschutz bei Reisen, auch dann, wenn die Reise nicht mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Bedingung ist zumeist nur die regelmäßige Verwendung der Karte.
  • Wird das Gepäckstück beispielsweise bei einer Flug- oder sonstigen Reise beschädigt, so kommt in aller Regel die Versicherung des Reiseveranstalters bzw. des jeweiligen Transportunternehmens für etwaige Schäden auf.
  • Seit 28.5.1999 regelt das Montrealer Übereinkommen die Haftung von Fluglinien. Grundsätzlich gilt das Montrealer Übereinkommen weltweit.  Unter anderem bestimmt es, welche Ansprüche Sie als Flugreisender gegen die Airline haben, wenn

                              Ihr Gepäck verspätet ankommt,

                              Ihr Gepäck verloren geht,

                              Ihr Gepäckstück am Transport beschädigt wird.

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