Max Schrems‘ Datenschutzprojekt noyb kann starten

Zahlreiche KonsumentInnen und institutionelle Organisationen unterstützen sein Anliegen

Investiere in Deine Privatsphäre - mit diesem Slogan trat Max Schrems im November an und bewarb medienwirksam sein Crowdfunding-Projekt „noyb - none of your business". Wir haben berichtet.

Max Schrems hat sich eine ehrgeizige Deadline gesetzt: bis Ende Jänner 2018 mussten mindestens EUR 250.000,-- an Förderungen und Spenden zur Verfügung stehen, ansonsten werde das Projekt „noyb" nicht weiter verfolgt, so Schrems im November. Via Kickstarter-Methode wurden Fördermitglieder gesucht und gefunden: viele private KonsumentInnen und Organisationen wie beispielsweise die Stadt Wien, Arbeiterkammer, Fabasoft (Software-Unternehmen), Mozilla (die Stiftung hinter dem Browser Firefox) und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz leisten einen finanziellen Beitrag.

Mit EUR 318.257,-- (Stand 5.3.2018) hat Max Schrems sein Ziel mehr als erreicht, und noyb kann rechtzeitig mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 starten.

Mehr als 3 Jahre um Gerichtszuständigkeit zu klären

Schrems hatte im August 2014 in Österreich Klage gegen Facebook Irland erhoben: Facebook verstoße gegen datenschutzrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit seinem privaten Facebook-Konto und den Konten von sieben weiteren NutzerInnen, die ihm ihre Ansprüche zwecks Klageerhebung abgetreten haben (Sammelklage nach österreichischem Recht). 

Facebook bestritt die internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte. Da es sich um eine grundsätzliche Frage der europäischen Gerichtsbarkeit handelte, wurde der EuGh mit dem Fall beschäftigt.

Der entschied im Jänner dieses Jahres, dass Max Schrems selbst Facebook in Österreich klagen dürfe. Hingegen könne der Verbrauchergerichtsstand nicht für die Klage eines Verbrauchers in Anspruch genommen werden, mit der er am Klägergerichtsstand nicht nur seine eigenen Ansprüche geltend macht, sondern auch Ansprüche, die von anderen Verbrauchern mit Wohnsitz im gleichen Mitgliedstaat, in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittstaaten  abgetreten wurden. Mit anderen Worten: durch die Sammelklage verliert man den (örtlich günstigen) Verbrauchergerichtsstand. 

Das soll mit der DSGVO anders werden. Mit informellen Mahnungen, Beschwerden bei den zuständigen Behörden, Musterverfahren und Sammelklagen will noyb dafür sorgen, dass auf Basis der DSGVO der europaweit jeweils effektivste Weg der Rechtsdurchsetzung genutzt wird.

Facebook europaweit weiterhin im Fokus der Konsumentenschützer

Facebook bleibt aber europaweit weiterhin den KonsumentenschützerInnen ein Dorn im Auge. Aus der Sicht des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) verstößt Facebook mit seinen Voreinstellungen und einigen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen geltendes deutsches Verbraucherrecht.  und hat auch mit seiner Klage vom Landgericht Berlin Recht bekommen.

Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil nicht nur klargestellt, dass Facebook deutsches Datenschutzrecht zu beachten hat, sondern auch entschieden, dass "die Voreinstellungen bei der Registrierung das Erfordernis einer ausdrücklichen Einwilligung der Nutzer in die Datenverarbeitung umgehen und daher rechtswidrig sind. Eine wirksame Einwilligung der Nutzer für die voreingestellte Öffnung des Nutzerkontos für externe Suchmaschinen und die Übermittlung der Standortdaten an die Kommunikationspartner läge nicht vor", so das Gericht. Wie es weitergeht, bleibt abzuwarten - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!

Auch wenn das Urteil die österreichischen NutzerInnen nicht betrifft, so ist es vielleicht dennoch Anlass, wieder einmal die eigenen Privatsphäre-Einstellungen zu überprüfen. Der Verein saferinternet.at bietet unter anderem einen Leitfaden "Sicher unterwegs auf Facebook", den Sie untenstehend (siehe Download) herunter laden können. Leitfäden für andere soziale Netzwerke finden Sie hier.


Leitfaden "Sicher unterwegs auf Facebook"

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