Verbesserung der Tiertransportbedingungen in Europa

veröffentlicht am 29.12.2023

Die Europäische Kommission hat in der ersten Dezemberwoche den lange erwarteten Vorschlag zur Neuregelung der Transportbedingungen für Tiere  vorgelegt.

Schwein schaut aus Luke von Transport-LKW, Nahaufnahme, © Jo-Anne McArthur auf Unsplash

Tierschutz beim Transport ist den Menschen in Österreich und Europa ein großes Anliegen. Leider wirkt sich der Transport lebender Tiere jedoch noch viel zu oft negativ auf ihr Wohlergehen aus, wie auch der ANIT Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments aufgezeigt hat. Eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport ist daher dringend geboten.

Tierleid verhindern

Ziel im Bereich Tierschutz beim Transport ist, durch eine möglichst effiziente Kontrolle von Lebendtiertransporten die Einhaltung nationaler und gemeinschaftlicher (also EU-) Bestimmungen zu überprüfen und Verstöße effektiv zu ahnden, um so Tierleid bestmöglich zu verhindern. Österreich verfügt bereits jetzt über vergleichsweise hohe Tierschutzstandards beim Transport, daher unterstützt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)

ausdrücklich den Vorschlag der Kommission, hier Verbesserungen auch auf EU-Ebene zu implementieren. Dies betrifft insbesondere die Reduktion der Transportzeiten, aber auch die Aufnahme neuer Bestimmungen, die derzeit kaum oder gar nicht in der Verordnung geregelt werden, wie z.B. den Transport von Heimtieren, Wassertieren oder Kaninchen. Ebenfalls positiv sehen wir das Anheben des Mindesttransportalters sowie die Einführung von Mindesthöhen in den Transportmitteln.

In Österreich bereits jetzt strengere Maßnahmen gültig

Auf nationaler Ebene hat Österreich mit der letzten Novelle des Tiertransportgesetzes bereits strengere Maßnahmen umgesetzt. Zum Beispiel durch:

  • Kontrollen bei der Beladung, dem Transitverkehr und im Rahmen der amtstierärztlichen Abfertigung.
  • klare Vorgaben für die Vorlage von Unterlagen für Plausibilitäts- und Retrospektivkontrollen bei Langstreckentransporten.
  • Einbindung der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz.
  • Verbot des Exports von Schlacht- und Mastrindern in Drittstaaten.
  • Verschärfung der Strafen.

Dass nun auch der europäische Standard angehoben werden soll, ist in diesem Zusammenhang sehr erfreulich. Das BMSGPK wird sich dafür einsetzen, dass die österreichischen Interessen im Zuge der nun folgenden Umsetzung des Vorschlags der Europäischen Kommission bestmöglich gewahrt bleiben. 

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