VKI-Sammelaktion Fondskauf – Konsument:innen können Kick-Back-Zahlungen zurückfordern

veröffentlicht am 14.02.2024

Konsument:innen, die vor 2018 einen Investmentfonds bei der Bank Austria, der Erste Bank oder den Sparkassen gekauft haben, können Geld zurückbekommen. Der VKI unterstützt die Betroffenen dabei, nicht offengelegte Kick-Back-Zahlungen zurückzufordern. 

Für Kund:innen der Bank Austria und der Erste Bank gibt es die Aktion, wie berichtet, bereits seit 2023. Nun wurde sie auf die Sparkassen ausgeweitet.

Was sind Kick-Back-Zahlungen?

Kick-Back-Zahlungen werden in der Finanzbranche auch Bestandsprovisionen genannt. Darunter versteht man etwa die Zahlungen eines Fondsanbieters an die Bank, die den Fonds an Kund:innen vermittelt und nach Abschluss weiter betreut. Kick-Back-Zahlungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Die vermittelnde Bank muss die Zahlungen gegenüber den Kund:innen offenlegen.
  • Die Provisionen müssen der Qualitätsverbesserung der Dienstleistung dienen. Dies gilt seit der Gesetzesnovelle zum Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) im Jahr 2007.
  • Die Zahlungen dürfen zu keiner Interessenskollision führen.

Worum geht es bei der Sammelintervention des VKI? Bin ich betroffen?

Vor 2018 haben die Bank Austria, die Erste Bank und die Sparkassen die Kick-Back-Zahlungen aus Sicht des VKI nicht ausreichend offengelegt. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Qualitätsverbesserung war nicht erkennbar. Der VKI bietet betroffenen Konsument:innen an, sich einer kostenlosen Sammelintervention anzuschließen.

Betroffen sind Verbraucher:innen, denen die Bank Austria, die Erste Bank oder die Sparkassen vor dem 31.12.2017 ein Fondsprodukt vermittelt haben. Die Höhe des zurückzuzahlenden Betrags kann von einigen hundert bis einigen tausend Euro reichen.

Wie kann ich an der Aktion teilnehmen?

Sie können sich unter diesem Link anmelden. Dazu brauchen Sie eine Kopie eines Depotauszugs und die Entbindung vom Bankgeheimnis. Der VKI bietet dafür Vorlagen an.

Nach der Anmeldung prüft der VKI die Voraussetzungen zur Teilnahme, bündelt die anspruchsberechtigten Fälle und leitet sie an die Banken weiter.

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