Pferdekauf im Internet: Darauf sollte man achten!

veröffentlicht am 05.04.2024

Hunderte Personen aus Österreich und Deutschland haben guten Glaubens im Internet - vermeintlich zu rettende - Pferde bestellt. Angekommen sind die Tiere nicht nur krank, sondern auch illegal. Wie man sich vor diesem Betrug schützt, zeigen wir hier.

Für das Verbringen bzw. die Mitnahme von Equiden (so nennt man Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen) innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten – egal ob für kommerzielle oder private Zwecke – sind die Bestimmungen des europäischen Tiergesundheitsrechts(Verordnung (EU) 2016/429, auch Animal Health Law, AHL genannt) verpflichtend einzuhalten. Das bedeutet unter anderem, dass Pferde auf ihrem gesamten Transportweg eine amtliche Veterinärbescheinigung, dem sogenannten „TRACES-Zeugnis“, und dem Pferde-/Equidenpass mit sich führen müssen. Ausgestellt wird dieses von der zuständigen Behörde auf Antrag des:der verantwortlichen Unternehmers oder Unternehmerin/Tierhalters oder Tierhalterin/Tierbesitzers oder Tierbesitzerin.

Gesundheitsanforderungen müssen erfüllt sein

Das TRACES-Zeugnis enthält Angaben zum Herkunftsbetrieb, Bestimmungsort, Transportmittel sowie den Nachweis, dass die Tiere die vorgeschriebenen Gesundheitsanforderungen erfüllen. Es dürfen nur gesunde, seuchenfreie und transportfähige Tiere transportiert werden. Der Amtstierarzt/die Amtstierärztin kontrolliert deshalb vor der Ausstellung des TRACES-Zeugnis die zu verbringenden Tiere, deren Identität und deren Dokumente.

Wichtig für Empfänger:innen von lebenden Tieren ist, dass sie der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vor der Ankunft die voraussichtliche Ankunftszeit unter Angabe der Art und der Anzahl der Tiere mitteilen müssen. Spätestens 7 Tage nach dem Ankommen am Bestimmungsort ist der Equide in der Equidendatenbank (EQDB) des Sozialministeriums sowie im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) zu registrieren. Der Amtstierarzt/die Amtstierärztin überprüft stichprobenartig die eingelangten Transporte.

Aber Achtung!

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie sie potentielle Betrugsversuche entdecken können. Zum Beispiel, wenn die Tiere ohne TRACES-Zeugnis vom Verkäufer bzw. der Verkäuferin angeboten bzw. verbracht werden. Oder aber, wenn die Identifizierungsdokumente (Pferde-/Equidenpässe) nicht eindeutig mit dem Tier in Verbindung gebracht werden können (durch Chipkontrolle, Abzeichendiagramm). Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Tiere Anzeichen einer Erkrankung – respiratorische Symptome (z.B. Husten, Nasenausfluss) oder starke Abmagerung aufweisen. Hier besteht erhöhte Seuchengefahr!

Bitte vergewissern Sie sich also bereits vor dem Kauf eines Pferdes, dass der Verkäufer bzw. die Verkäuferin seriös und das Tier gesund ist sowie über die notwendigen Papiere verfügt. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich an Ihre örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde wenden.

Weitere Informationen

FAQ Öffentlicher Verkauf und öffentliches Anbieten von Tieren

Das innergemeinschaftliche Verbringen von Equiden

Verbrauchergesundheitsinformationssystem zu Equiden

Alle Informationen finden Sie in diesem Merkblatt zusammengefasst:

"Warnung: Pferdekauf im Internet"

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