Europäisches Parlament stimmt im März 2024 über EU Gesetz über die Künstliche Intelligenz ab

veröffentlicht am 20.03.2024

Das Europäische Parlament setzt einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung KI Gesetz.

Computerschaltkreis in Form eines Gehirns, © Steve Johnson auf unsplash

Die Europäische Kommission hat 2021 einen Vorschlag für ein EU Gesetz über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) beschlossen, der von Rat und Europäischem Parlament nun in knapp drei Jahren erfolgreich verhandelt wurde. Über die Positionierung der EU Mitgliedstaaten im Dezember 2022 haben wir berichtet

ChatGPT hat die Welt verändert

Mit ChatGPT ist Ende 2022 die Bedeutung von Künstlicher Intelligenz schlagartig ins Bewusstsein von uns allen gerückt ist. Das Europäische Parlament hat sich nach einer etwa halbjährigen Diskussionsphase schließlich dafür ausgesprochen, dass derartige KI Anwendungen explizit geregelt und der behördlichen Kontrolle unterworfen werden sollten.

 Intensive Verhandlungen im 2.Halbjahr 2023

 Im 2. Halbjahr 2023 haben Rat und Europäisches Parlament schließlich in mehreren Verhandlungsrunden um eine Einigung gerungen, die sie schließlich im Dezember 2023 erreicht haben. Diskussionspunkte waren

  • das Ausmaß der Verbote – das Parlament hätte beispielsweise ein umfangreiches Verbot jeglicher biometrischer Überwachung auf öffentlichen Plätzen bevorzugt, während sich der Rat (schlussendlich erfolgreich) für zahlreiche Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden eingesetzt hat. 
  • KI Anwendungen zur Emotionserkennung. Während der Rat lediglich eine Kennzeichnungspflicht vorsehen wollte, wenn aus biometrischen Daten auf Emotionen wie Freude oder Wut geschlossen wird, hat sich das Parlament für das Totalverbot für Emotionserkennung ausgesprochen. Fazit: Emotionserkennung ist am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen verboten. Ansonsten ist sie als hochriskant einzustufen und muss gekennzeichnet werden.
  • Rechte der Betroffenen: das Europäische Parlament hat sich schlussendlich mit Forderungen nach einem Beschwerderecht und einem Anspruch auf Auskunft über das Funktionieren von KI Anwendungen, sofern diese Entscheidungen treffen, durchgesetzt. Weiters können kollektive Verletzungen von Regelungen des KI-Gesetzes mit Verbandsklage verfolgt werden.
  • Die Liste der hochriskanten KI Anwendungen: das Europäische Parlament hat erreicht, dass die Liste erweitert wurde und z.B. auch Emotionserkennung als hochriskant gilt und dadurch verschärften Anforderungen unterworfen wird.
  • Generative KI Modelle wie z.B. ChatGPT: Sie müssen dokumentiert und hinsichtlich ihrer Sicherheit bewertet sowie der Europäischen Kommission gemeldet werden. Diese wird sie wiederum in einer öffentlichen Liste bekannt machen.

 Beschlüsse im Rat und Europäischen Parlament

 Der Rat hat sich im Februar 2024 einstimmig für das KI Gesetz ausgesprochen. Das Europäische Parlament hat das Gesetz am 13.3.2024 mit klarer Mehrheit bestätigt (523 Stimmen dafür - darunter auch alle österreichischen Abgeordneten -, 46 dagegen und 49 Enthaltungen). Die formalen Beschlussfassungen werden nach dem Feinschliff durch die Sprachjuristen voraussichtlich bis zum Sommer 2024 erfolgen.

 Wann wird das KI Gesetz tatsächlich wirksam sein?

 Das Inkrafttreten erfolgt schrittweise. Die Verbote gelten bereits 6 Monate nach formaler Beschlussfassung, also voraussichtlich Ende 2024. Die Verpflichtungen von Herstellern bzw. Anbietern hochriskanter KI Systeme gelten erst 3 Jahre ab Beschlussfassung, also etwa Mitte 2027. Die meisten anderen Regelungen treten nach 2 Jahren ab Beschlussfassung in Kraft, also etwa Mitte 2026.

 Das EU Gesetz über Künstliche Intelligenz ist naturgemäß ein Kompromiss. Dass er angesichts so unterschiedlicher Interessenslagen zustandegekommen ist und die weltweit erste Regulierung dieser Materie darstellt, lässt sich wohl als Erfolg feiern.

 Näheres können Sie hier nachlesen: Gesetz über künstliche Intelligenz: Parlament verabschiedet wegweisende Regeln | Aktuelles | Europäisches Parlament (europa.eu)

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