Beschwerde gegen Kreditschutzverband wegen Kostenpflicht für Datenschutzauskunft

veröffentlicht am 12.04.2024

Die Datenschutz-Organisation noyb hat eine Beschwerde und Anzeige gegen den Gläubigerschutzverband KSV1870 bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) eingereicht.

Verschiedene Euroscheine, © Foto von John Vid auf Unsplash

Wer in Österreich einen Aufenthaltstitel oder die Staatsbürgerschaft erlangen will, hat gegenüber der Einwanderungsbehörde einen gesicherten Lebensunterhalt nachzuweisen. Bewerber:innen müssen deshalb bei einem Gläubigerschutzverband wie dem Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) um eine Auskunft ihrer Bonitätsdaten ansuchen. Diese zeigen etwa an, ob bei der antragsstellenden Person offene Kredite oder unbezahlte Schulden vorhanden sind.

„InfoPass“ für 43 Euro

Für diese Bonitätsauskunft bietet der KSV1870 den sogenannten „InfoPass“ an, für den er 43 Euro verlangt (Stand: April 2024). Mithilfe irreführender Website-Designs wird der Eindruck vermittelt, dass nur dieser „InfoPass“ bei Behörden wie der Wiener MA35 vorgelegt werden kann, obwohl Verbraucher:innen laut Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Recht auf kostenlose Auskunft besitzen. Diese Option wird nur kleingeschrieben in der Fußnote der Webseite als „Art 15 DSGVO“ verlinkt. Diese Information wird daher leicht übersehen und in der Folge kaum genutzt.

Recht auf Kostenlosigkeit und Unverzüglichkeit

Auch die Magistratsabteilung 35 hat in der Vergangenheit auf ihrer eigenen Website auf das Bezahlprodukt des KSV1870 verwiesen und wurde dafür 2022 vom Stadtrechnungshof Wien gerügt. Seitdem verlinkt die Behörde auf die kostenlose Selbstauskunft auf der Website des Gläubigerschutzverbands. Allerdings wirbt der KSV sogar dort mit dem kostenpflichtigen „InfoPass“. Erst am Ende der Seite findet man die Möglichkeit, eine kostenlose Auskunft nach der DSGVO anzufordern. Diese wird den Auskunftsuchenden aber nicht besonders schmackhaft gemacht: so heißt es an dieser Stelle, dass man bei der kostenlosen Auskunft mit einer Wartezeit von 25-30 Tagen rechnen müsse, während diese bei der Bezahlversion nur drei Tage beträgt.

Die EU Datenschutzgrundverordnung gewährt Personen einen gesetzlichen Anspruch auf eine sowohl kostenlose wie auch unverzügliche Auskunft über die eigenen persönlichen Daten. Vor diesem Hintergrund steht im Raum, dass der KSV 1870 in beiden Fällen gegen Datenschutzrecht verstößt – einmal angesichts der Kostenpflichtigkeit, im anderen Fall wegen der langen Wartezeit.

Gewinn auf Kosten der Betroffenen

Die Datenschutz-Organisation noyb hat nun gegen den KSV1870 eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht. Das systematische Verstecken der relevanten Informationen auf der Website und die Verzögerung der kostenlosen Auskunft stellen – so noyb - einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Es werde damit das gesetzliche Gebot der Kostenfreiheit umgangen und die Unwissenheit betroffener Personen ausgenutzt, um sie zum Kauf der „InfoPässe“ zu verleiten. Marco Blocher, Datenschutzjurist bei noyb, meint dazu: „Der KSV macht es Betroffenen fast unmöglich, von ihrem gesetzlichen Auskunftsrecht Gebrauch zu machen. Stattdessen wird mit allen Mitteln versucht, den Menschen ihre eigenen Daten zu verkaufen. Opfer dieser Praktik sind vor allem Leute, die oft ohnehin über wenig Mittel verfügen und die deutsche Sprache noch nicht beherrschen.“

Der KSV1870 hat in einer Aussendung mitgeteilt, dass er sich „selbstverständlich gesetzeskonform bei kostenfreien Eigenauskünften laut DSGVO“ verhalte und weist die Kritik von noyb zurück. Die Beschwerde liegt nun zur weiteren Beurteilung bei der DSB.

Den Link zur Mitteilung von noyb finden Sie HIER.

Die OTS-Aussendung vom KSV1870 können Sie HIER aufrufen.

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