Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte - apf informiert über Entschädigungen mit Klimaticket und Dauerkarten

veröffentlicht am 09.02.2024

Wussten Sie, dass es einen gesetzlich festgeschriebenen Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent im Nahverkehr gibt?

Frau am Bahnsteig, schaut auf Armbanduhr  , © www.elternkompass.de

Als pünktlich gilt ein Zug übrigens dann, wenn er maximal fünf Minuten und 29 Sekunden verspätet ist.

Eine Auswertung der Daten der Schienen-Control, der Schieneninfrastruktur Dienstleistungsgesellschaft (SCHIG) und der ÖBB ergab, dass  die Pünktlichkeit der Züge im Jahr 2022, unter Berücksichtigung von Zugausfällen und ungeplanten Schienenersatzverkehren, bei 94,8 Prozent lag.

Entschädigungen bei Verspätung

Grundsätzlich stehen Fahrgästen bei Zugausfällen und Verspätungen Entschädigungszahlungen zu. Diese werden vor allem im Fernverkehr wirksam; bei einer Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten werden z.B. 25 % des Fahrpreises rückerstattet. Ab einer Verspätung von 120 Minuten sind es sogar 50 %. Diese gilt jedoch nur im Fernverkehr und nur für Einzelfahrscheine.

Viele Konsument:innen, die regelmäßig den Nahverkehr der Bahn nutzen, verwenden sog. Zeitfahrkarten wie das KlimaTicket oder Monatskarten. Bei diesen Fahrscheinen wird nicht die einzelne Fahrt für die Entschädigung herangezogen, sondern ein pauschaler Pünktlichkeitsgrad, der im Regionalverkehr 95 Prozent beträgt (beim KlimaTicket Österreich 93 Prozent). 

Ob die Pünktlichkeitsgrade eingehalten wurden, können Fahrgäste unter https://servv.oebb.at/Fahrgastrechte/Home/Puenktlichkeitsabfrage 
nachkontrollieren.

Mit dem KlimaTicket

Für das KlimaTicket wird ein Pünktlichkeitsgrad von 93 Prozent für Züge im Regional- und Fernverkehr angestrebt. Wenn diese Vorgaben nicht erreicht werden können, erhalten Betroffene am Ende der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte eine Entschädigung. Am Ende der Laufzeit der Zeitkarte bzw. des KlimaTickets wird schließlich der Entschädigungsbetrag automatisch auf ein angegebenes Konto der Fahrgäste überwiesen.

Die Höhe der Entschädigungsbasis beträgt beim ÖBB-Personenverkehr derzeit 494,12 Euro pro Jahr. Dies entspricht pro Monat, in dem der gesetzliche Pünktlichkeitsgrad von 93 Prozent nicht erreicht wird, 41,2 Euro. Davon erhalten Personen im Besitz eines KlimaTickets Österreich zehn Prozent, also 4,12 Euro von der ÖBB entschädigt.

Genaue Angaben wie die Verspätungsentschädigung beim KlimaTicket funktioniert: IKlimaTicket Entschädigung - apf

Regionalen Angebote 

Verspätungen bei einer der sieben Verkehrsverbünde in Österreich (bmk.gv.at) werden anders behandelt.
Sollen im Regionalverkehr Entschädigung geltend gemacht werden, muss der One Mobility GmbH die Datenweitergabe an die Bahnunternehmen erlaubt werden. Anschließend ist bei der ÖBB-Personenverkehr eine Anmeldung notwendig. 

apf fordert eine Verbesserung der Fahrgastrechte

Derzeit ist die Erlangung von Entschädigungen bei Verspätungen sehr komplex und bürokratisch, außerdem seien die Höhe der Zahlung zu niedrig, kritisiert die apf.

Die apf schlägt u. a. einen einheitlichen Pünktlichkeitsgrad, die automatische Teilnahme aller Personen im Besitz von KlimaTickets an der Entschädigung und eine gemeinsame Entschädigung für den gesamten Bahn-Anteil (anstatt Anträge bei den Einzelunternehmen) vor.

Somit sollen nicht nur die betroffenen Fahrgäste leichter Entschädigungen erhalten, sondern auch die Bahnunternehmen angespornt werden, ihre Leistungen verbessern.

Weitere Informationen auf der Website der apf.

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