Ablehnung oder Kündigung eines Basiskontos
Wenn eine Bank die Eröffnung eines Basiskontos ablehnt oder ein Basiskonto kündigt, muss sie Konsumentinnen und Konsumenten schriftlich über die genauen Gründe informieren.
Was kann man machen, wenn eine Bank die Eröffnung eines Basiskontos ablehnt oder es kündigt?
Wenn Sie diese Ablehnung oder Kündigung für nicht gerechtfertigt halten, können Sie Folgendes tun:
- Sie können Beschwerde bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) oder der FIN-NET Schlichtungsstelle (Bankenschlichtung) einlegen. Beide Möglichkeiten für eine Beschwerde sind für Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos. Besonders wirksam ist eine Beschwerde bei der FMA. Denn die FMA kann bei einer berechtigten Beschwerde eine Verwaltungsstrafe über die Bank verhängen.
- Sie können sich auch beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), bei einer Arbeiterkammer (AK) oder beim Sozialministerium beschweren. Verstößt die Bank öfter gegen die Gesetze, können VKI und AK mit einer Verbandsklage gegen die Bank vorgehen.
- Sie können eine gerichtliche Klage gegen die Bank einreichen. Wenn es zum Verfahren kommt, können Sie Verfahrenshilfe beantragen. Jedenfalls sollten Sie sich vorher bei den oben genannten Organisationen erkundigen.
In welchen Fällen kann die Bank ein Basiskonto kündigen?
Wenn Sie ein Basiskonto haben, kann es die Bank nur in folgenden Fällen kündigen:
- Sie lehnen eine gesetzeskonforme Änderung der Vertragsbedingungen ab. Über diese Änderung muss Sie die Bank mindestens zwei Monate vorher informieren. Sie können sich bei einer Verbraucherberatungsstelle informieren, ob eine angekündigte Änderung gesetzeskonform ist.
- Sie eröffnen ein zweites Zahlungskonto bei einer österreichischen Bank.
- Sie haben bei der Eröffnung des Basiskontos trotz Nachfrage nicht gesagt, dass Sie bereits ein anderes Zahlungskonto in Österreich haben.
- Sie haben das Basiskonto mehr als 24 Monate lang nicht mehr genutzt.
- Sie nutzen das Basiskonto absichtlich für nicht rechtmäßige Zwecke. Darunter fallen zum Beispiel Geldwäsche, Finanzbetrug, Finanzierung von Terrorismus.
- Sie halten sich nicht mehr rechtmäßig in der EU auf.
- Sie haben das Basiskonto wiederholt für unternehmerische Zwecke genutzt.
- Man klagt Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat an, mit der Sie die Bank oder ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter geschädigt haben.
Im 3. und 5. Fall kann die Bank das Basiskonto mit sofortiger Wirkung kündigen. In allen anderen Fällen muss die Bank eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einhalten
Material
Informationen zum Basiskonto
Das Basiskonto - Ein Konto für Sie_deutsch
Ausführliche Informationen in einer Broschüre. Hrsg. Sozialministerium.
Download
FIN-NET Leitfaden Außergerichtliche Streitbeilegung im Finanzgeschäft.
Erhältlich bei der Europäischen Kommission.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-02-1258_de.htm
Haushaltsbuch.
Erhältlich bei der Schuldnerberatung.
https://klartext.at/wissenspool/budgetrechner/haushaltsbuch/
Links
Budgetrechner: Durch Eingabe von Einnahmen/Ausgaben, können Sie berechnen wie ausgeglichen Ihr Budget ist. Hrsg. Schuldnerberatung.
www.budgetberatung.at/budgetberatung/rechner/index.php
Alles rund um das Konto. Informationen der Finanzmarktaufsicht.
https://www.fma.gv.at/konto/
Umschuldung: So schulden Sie am besten um. Informationen der Arbeiterkammer.
Umschuldung | Arbeiterkammer
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Schuldenberatung: Hier finden Sie alle Standorte österreichweit von staatlich anerkannten Beratungsstellen.
https://www.schuldenberatung.at/
Kontakt
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Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
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+43 (0) 1 58 877 0
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www.vki.at
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http://www.verbraucherschlichtung.at
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+43 1 588 77 81
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